Gegenstand des Unternehmens
Natürliche und juristische Personen Finanzplanung auf Grundlage einer Analyse der Liquiditätssalden bei unterschiedlichen Szenarien, strategische Planung des Vermögens im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Analyse sowie als Nebenleistung daraus erwachsende nicht erlaubnispflichtige Family Office Dienstleistungen, ferner Tätigkeit als Darlehensvermittler gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO und als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34 i Abs. 1 GewO.
Erlaubnispflichtige Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 1a und Nr. 2 KWG, sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.